Gefahrgut

Als Gefahrgutbeauftragter unterstütze ich Sie beim Transport von gefährlichen Gütern und berate Sie gemäß den nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften.

Gefahrgut-
beauftragter

Als externer Gefahrgutbeauftragter berate und unterstütze ich.
Hierzu zählen unter anderem regelmäßige Unterweisungen und Kontrollen vor Ort

Abwicklung
Transporte

Einstufung der Gefahrgüter und daraus abgeleitete Anforderungen an Verpackung, Transport und Speditionen,

Berichte
 

Erstellen des gesetzlich geforderten Jahresbericht über den Transport von gefährlichen Gütern.

Strahlenschutz-
beauftragter

Gemäß § 29 StrlSchG ist beim Transport radioktiver Güter ein Strahlenschutzbeauftragter zu benennen

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