Als Gefahrgutbeauftragter unterstütze ich Sie beim Transport von gefährlichen Gütern und berate Sie gemäß den nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften.
Als externer Gefahrgutbeauftragter berate und unterstütze ich.
Hierzu zählen unter anderem regelmäßige Unterweisungen und Kontrollen vor Ort
Einstufung der Gefahrgüter und daraus abgeleitete Anforderungen an Verpackung, Transport und Speditionen,
Erstellen des gesetzlich geforderten Jahresbericht über den Transport von gefährlichen Gütern.
Gemäß § 29 StrlSchG ist beim Transport radioktiver Güter ein Strahlenschutzbeauftragter zu benennen
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