Als Sicherheitsingenieur berate und unterstütze ich die Geschäftsführung gemäß den einschlägigen Vorschriften. Auf Grund meiner langjährigen Erfahrung habe ich die branchenübergreifende Zulassung)
Gemäß den Vorschriften berate ich die Geschäftsführung
Im erforderlichen Umfang werden Arbeitsplatzbegehungen durchgeführt (ggf. zusammen mit Betriebsarzt und Betriebsrat)
Erstellen und Überprüfen der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung.
Auf Grund der Gefährdungsbeurteilungen und sonstigen betrieblichen Abläufe werden Unterweisungen durchgeführt
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