Als Gefahrgutbeauftragter unterstütze ich Sie beim Transport von gefährlichen Gütern und berate Sie gemäß den nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften.
Als externer Strahlenschutzbeauftragter für Arbeiten in fremden Kontrollbereichen gemäß § 25 StrlSchG kümmere ich mich um die gesamte Abwicklung.
Ich erstelle Messvorschriften und Freigabeanträgen, plane Beprobungen und führe auch Messungen durch (inkl. Auswertung und Berichterstellung)
Einstufung der Labore gemäß der verschiedenen DIN-Normen und festlegen der daraus resultierenden Ausstattung und Raumabschlüsse
Einführen und Durchführen verschiedener Messungen und Messverfahren, sowie Erstellen von Messvorschriften
Sammeln, Verpacken, Messen und Anmelden bei der Landessammelstelle
Durchführung von Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Strahlern
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